Foerderungsgelder

Leistung

Antragsberechtigt

Verwendungszweck

Art und Höhe der Förderung

Existenzgründungsberatung

Natürliche Personen vor der Gründung einer selbstständigen Vollexistenz, auch durch Übernahme bestehender Betriebe oder einer tätigen Beteiligung

Existenzgründung und Betriebsübernahme

Zuschuss 50% der Netto-Beratungskosten

höchstens jedoch 1.500 EUR

Existenzaufbauberatung
(Allgemeine Betriebsberatung innerhalb von zwei Jahren nach Existenzgründung bzw. Betriebsübernahme)

Rechtlich selbstständige Unternehmen aus den Bereichen der  gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit Firmensitz ,Geschäftsbetrieb oder Zweigniederlassung in der BRD.

Ausgeschlossen sind :
Unternehmensberater; Wirtschaftsberater, Wirtschaftprüfer, Steuerberater, vereidigte Buchprüfer.

Bis zur Umsatzgrenze in Mio EURO im letzten GJ vor Beginn der Beratung :
Industrie,Handwerk               5,11
Groß-/Außenhandel              7,41
Einzelhandel                           2,56
Gastgewerbe                        1,28
Reisebürogewerbe                 1,02
Sonstige Dienstleistungsgew. 1,53
Freie Berufe                           1,28
Handelsvertreter,-makler       1,02
 

Existenzfestigung

Zuschuss 50% der Netto-Beratungskosten

höchstens jedoch 1.500 EUR

Allgemeine Betriebsberatung

Rechtlich selbstständige Unternehmen aus den Bereichen der  gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit Firmensitz ,Geschäftsbetrieb oder Zweigniederlassung in der BRD.

Ausgeschlossen sind :
Unternehmensberater; Wirtschaftsberater, Wirtschaftprüfer, Steuerberater, vereidigte Buchprüfer.

Bis zur Umsatzgrenze in Mio EURO im letzten GJ vor Beginn der Beratung :
Industrie,Handwerk               5,11
Groß-/Außenhandel              7,41
Einzelhandel                           2,56
Gastgewerbe                        1,28
Reisebürogewerbe                 1,02
Sonstige Dienstleistungsgew. 1,53
Freie Berufe                           1,28
Handelsvertreter,-makler       1,02
 

Alle wirtschaftliche, organisatorische und technische Fragen der Unternehmensführung

Zuschuss 40% der Netto-Beratungskosten

höchstens jedoch 1.500 EUR

für mehrere zeitlich und thematisch voneinander getrennte und in sich abgeschlossene Beratungen können je Antragsteller höchstens          3.000 EURObei Beginn der der Beratung bis zum 31.12.2005 gewährt werden.